0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik: Voraussetzungen für Privat- und Gewerbekunden

Für Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke, Stromspeicher und wesentliche Komponenten gilt in Deutschland ein Umsatzsteuersatz von 0 %.

Bei entsprechend gekennzeichneten Produkten zeigen wir deshalb direkt den Preis mit 0 % Umsatzsteuer an. Voraussetzung ist, dass Sie das Produkt als Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage erwerben und die gesetzlichen Bedingungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind.

Kaufen Sie das Produkt zur Weiterveräußerung oder für eine nicht begünstigte Nutzung, gilt in der Regel der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall vor Ihrer Bestellung unseren Support: service@wolqe-hub.de

Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Die Regelung ist derzeit nicht zeitlich befristet.

Das Wichtigste auf einen Blick

Der Umsatzsteuersatz von 0 % kann grundsätzlich gelten, wenn:

  • Sie das Produkt als Betreiber einer Photovoltaikanlage erwerben
  • das Produkt für eine begünstigte Photovoltaikanlage bestimmt ist
  • die Anlage auf oder in der Nähe einer Wohnung oder eines anderen begünstigten Gebäudes installiert wird
  • oder die installierte Bruttoleistung der Anlage laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp beträgt

Ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen kaufen, ist nicht allein entscheidend. Auch Unternehmen, Vereine und andere Organisationen können Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage sein.

Der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % gilt insbesondere für Wiederverkäufer, Zwischenhändler und Käufer, die nicht selbst Betreiber der Anlage werden.

Was bedeutet der Umsatzsteuersatz von 0 %?

Der Nullsteuersatz bedeutet, dass auf der Rechnung ein Umsatzsteuersatz von 0 % ausgewiesen wird. Sie zahlen die Umsatzsteuer nicht zunächst und müssen sie anschließend auch nicht beim Finanzamt zurückfordern.

Es handelt sich nicht um einen Rabatt von uns, sondern um eine gesetzliche Regelung nach § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz.

Die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer meinen im allgemeinen Sprachgebrauch dasselbe. Der steuerrechtlich korrekte Begriff lautet Umsatzsteuer.

Wer kann den Nullsteuersatz nutzen?

Der Nullsteuersatz ist nicht ausschließlich Privatkunden vorbehalten.

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage kommen natürliche Personen, juristische Personen und Personenzusammenschlüsse infrage. Damit können grundsätzlich auch Unternehmen, Vereine oder andere Organisationen Produkte mit 0 % Umsatzsteuer erwerben.

Entscheidend ist, dass der Käufer selbst Betreiber der Photovoltaikanlage wird. Eine Unternehmereigenschaft ist dafür weder erforderlich noch schädlich.

Welche Bedeutung hat die Grenze von 30 kWp?

Bei einer installierten Bruttoleistung von höchstens 30 kWp wird vereinfachend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen hinsichtlich des Gebäudes erfüllt sind.

Die Grenze von 30 kWp ist jedoch keine allgemeine Höchstgrenze für den Nullsteuersatz. Auch größere Photovoltaikanlagen können begünstigt sein, wenn sie beispielsweise auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden.

Die Vereinfachungsregel bis 30 kWp ersetzt nicht die Voraussetzung, dass der Käufer Betreiber der Photovoltaikanlage sein muss.

Für welche Produkte können 0 % Umsatzsteuer gelten?

Photovoltaikanlagen und Solarmodule

Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage.

Er kann ebenfalls für komplette Photovoltaikanlagen gelten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören auch Anlagen, die nach dem Kauf durch einen Fachbetrieb installiert werden.

Bei den entsprechend gekennzeichneten PV-Komplettsystemen in unserem Onlineshop wird deshalb direkt der Preis mit 0 % Umsatzsteuer angezeigt.

Balkonkraftwerke

Auch Balkonkraftwerke können dem Nullsteuersatz unterliegen.

Bei Solarmodulen mit einer Leistung von mindestens 300 W wird vereinfachend davon ausgegangen, dass sie für eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage oder eine stationäre Inselanlage eingesetzt werden.

Beträgt die Leistung des Balkonkraftwerks höchstens 800 VA, entfallen im normalen Einzelhandel grundsätzlich die besondere Nachweispflicht und die gesonderte Prüfung der Betreibereigenschaft. Diese Vereinfachung gilt nicht für Lieferungen durch Hersteller oder im Großhandel.

Stromspeicher und Batteriespeicher

Auch separat oder nachträglich gekaufte Batteriespeicher können mit 0 % Umsatzsteuer geliefert werden. Voraussetzung ist, dass der Speicher dazu bestimmt ist, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern.

Bei einer nutzbaren Speicherkapazität von mindestens 5 kWh wird vereinfachend von dieser Bestimmung ausgegangen.

Mobile Powerstations und Speicher mit weniger als 5 kWh nutzbarer Kapazität können ebenfalls dem Nullsteuersatz unterliegen. In diesem Fall muss im Einzelfall nachgewiesen beziehungsweise bestätigt werden, dass der Speicher ausschließlich für die Speicherung von Strom aus begünstigten Solarmodulen vorgesehen ist.

Wechselrichter und wesentliche Komponenten

Neben Solarmodulen und Batteriespeichern können auch wesentliche Komponenten einer begünstigten Photovoltaikanlage dem Nullsteuersatz unterliegen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Wechselrichter
  • Dachhalterungen
  • Energiemanagementsysteme
  • photovoltaikanlagenspezifische Solarkabel
  • Einspeisesteckdosen
  • Backup-Boxen
  • Einrichtungen für die Notstromversorgung
  • bestimmte Ersatzteile wesentlicher Komponenten

Voraussetzung ist, dass die jeweilige Komponente für eine Photovoltaikanlage verwendet wird, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllt.

Allgemeines Zubehör und zusätzliche Leistungen

Nicht jedes Produkt, das zusammen mit einer Photovoltaikanlage verwendet werden kann, ist automatisch begünstigt.

Separat gekauftes allgemeines Zubehör wie gewöhnliche Schrauben, Nägel oder Kabel unterliegt grundsätzlich dem regulären Umsatzsteuersatz, wenn es sich nicht um eine wesentliche photovoltaikanlagenspezifische Komponente handelt.

Auch eigenständige Wartungs- und Garantieverträge werden weiterhin mit 19 % Umsatzsteuer berechnet.

Gilt der Nullsteuersatz auch für Gewerbekunden?

Ja. Ein gewerblicher Kauf führt nicht automatisch zu einem Umsatzsteuersatz von 19 %.

Auch eine GmbH, ein Einzelunternehmen, ein Verein oder eine andere Organisation kann grundsätzlich Produkte mit 0 % Umsatzsteuer erwerben. Entscheidend ist, dass der Käufer selbst Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage wird und die weiteren Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind.

Beispiel für einen Kauf mit 0 % Umsatzsteuer

Eine GmbH kauft eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp für den eigenen Betriebsstandort. Die GmbH wird selbst Betreiber der Anlage. Aufgrund der Leistung von höchstens 30 kWp greift die Vereinfachungsregel für die Gebäudevoraussetzungen.

Sind die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann der Nullsteuersatz gelten.

Beispiel für einen Kauf mit 19 % Umsatzsteuer

Ein Installationsbetrieb kauft eine Photovoltaikanlage bei in unserem Onlineshop, um sie anschließend an einen Kunden weiterzuverkaufen.

Der Installationsbetrieb wird nicht selbst Betreiber der Anlage. Der Einkauf liegt innerhalb der vorausgehenden Lieferkette und unterliegt daher grundsätzlich dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %.

Auch Lieferungen an Zwischenhändler, Leasinggeber oder Mietverkäufer unterliegen grundsätzlich dem regulären Umsatzsteuersatz.

Wann gelten 19 % Umsatzsteuer?

Der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % gilt insbesondere, wenn:

  • Sie das Produkt zur Weiterveräußerung erwerben
  • Sie als Zwischenhändler, Leasinggeber oder Mietverkäufer auftreten
  • Sie nicht selbst Betreiber der Photovoltaikanlage werden
  • das Produkt nicht für eine begünstigte Photovoltaikanlage bestimmt ist
  • es sich um nicht begünstigtes allgemeines Zubehör handelt
  • Sie einen eigenständigen Wartungs- oder Garantievertrag erwerben
  • die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG nicht erfüllt sind

Ob die Bestellung auf eine Privatperson oder ein Unternehmen ausgestellt wird, ist nicht allein entscheidend. Maßgeblich sind der Betreiberstatus, das gekaufte Produkt und die vorgesehene Nutzung.

Sie kaufen für den Wiederverkauf oder benötigen eine Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer? Bitte kontaktieren Sie vor Ihrer Bestellung unsere Support Abteilung.

Montag bis Freitag von 13 bis 16 Uhr:

+49 (0) 162 4984299

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

service@wolqe-hub.de

 

Häufige Fragen bezüglich Mehrwertsteuersatz von 0 %

Müssen Gewerbekunden immer 19 % Umsatzsteuer zahlen?

Nein. Auch Unternehmen können mit 0 % Umsatzsteuer kaufen, wenn sie selbst Betreiber einer begünstigten Photovoltaikanlage werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

19 % gelten insbesondere bei einem Einkauf zur Weiterveräußerung oder wenn das Unternehmen nicht selbst Betreiber der Anlage wird.

Muss ich Eigentümer des Gebäudes sein?

Nein. Entscheidend ist in erster Linie, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Damit kann der Nullsteuersatz grundsätzlich auch für Mieter gelten. Erforderliche Zustimmungen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft werden dadurch jedoch nicht ersetzt.

Muss ich einen Antrag beim Finanzamt stellen?

Nein. Bei einem begünstigten Kauf wird die Rechnung direkt mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % ausgestellt.

Sie zahlen daher keine Umsatzsteuer, die Sie später beim Finanzamt zurückfordern müssten.

Ist 30 kWp die maximale Anlagengröße?

Nein. Die Grenze von 30 kWp ist eine Vereinfachungsregel für die Prüfung der Gebäudevoraussetzungen.

Auch größere Anlagen können dem Nullsteuersatz unterliegen, wenn sie auf oder in der Nähe eines begünstigten Gebäudes installiert werden.

Gelten 0 % auch für ein Balkonkraftwerk?

Ja. Balkonkraftwerke mit Solarmodulen ab 300 W können dem Nullsteuersatz unterliegen.

Bei Anlagen mit höchstens 800 VA gelten im normalen Einzelhandel zusätzliche Vereinfachungen bei der Prüfung und Dokumentation.

Gelten 0 % auch für einen nachträglich gekauften Speicher?

Ja. Auch ein nachträglich gekaufter Stromspeicher kann mit 0 % Umsatzsteuer geliefert werden, wenn er dazu bestimmt ist, Strom aus begünstigten Solarmodulen zu speichern.

Bei mindestens 5 kWh nutzbarer Speicherkapazität wird dies vereinfachend angenommen.

Was gilt für Speicher unter 5 kWh?

Auch ein kleinerer Speicher kann dem Nullsteuersatz unterliegen.

In diesem Fall muss bestätigt beziehungsweise nachgewiesen werden, dass der Speicher ausschließlich für die Speicherung von Strom aus begünstigten Solarmodulen vorgesehen ist.

Kann ich bei einer Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer Vorsteuer abziehen?

Bei einer Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer wird kein Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen. Entsprechend gibt es aus diesem Kauf keinen Umsatzsteuerbetrag, der als Vorsteuer zurückgefordert werden könnte.

Ist der Nullsteuersatz zeitlich befristet?

Nein. Die Regelung ist derzeit nicht zeitlich befristet.

Was passiert bei falschen Angaben?

Stellt sich heraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllt sind, kann der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % nachberechnet werden.

Prüfen Sie daher vor der Bestellung, ob Sie selbst Betreiber der Photovoltaikanlage werden und das Produkt für eine begünstigte Anlage bestimmt ist.

Sie kaufen zur Weiterveräußerung?

Die im Shop entsprechend gekennzeichneten Preise enthalten 0 % Umsatzsteuer und richten sich an Betreiber begünstigter Photovoltaikanlagen.

Sie sind Installateur, Händler oder gewerblicher Wiederverkäufer und kaufen das Produkt für einen Kunden? Dann gilt für Ihren Einkauf grundsätzlich der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 %.

Bitte kontaktieren Sie den WOLQE-HUB-Support vor Ihrer Bestellung. Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot mit 19 % Umsatzsteuer.

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Rechtlicher Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Maßgeblich sind § 12 Abs. 3 UStG, der jeweils aktuelle Umsatzsteuer-Anwendungserlass und die konkrete Verwendung des gekauften Produkts.

WOLQE HUB behält sich vor, bei Bedarf weitere Informationen oder Nachweise anzufordern. Sollten die Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nicht erfüllt sein, kann die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer von 19 % nachberechnet werden.

Bei Fragen zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an das zuständige Finanzamt.

Stand: Juli 2026

Offizielle weiterführende Informationen:
Bundesministerium der Finanzen: FAQ zu den umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.